Je schwerer die vorgeworfene Tat ist, desto höher ist die zu erwartende Strafe und damit auch der Fluchtanreiz (Urteil des Bundesgerichts 1B_388/2015 vom 3. Dezember 2015). Der Betrag der Sicherheitsleistung muss so hoch angesetzt werden, dass angenommen werden kann, die Aussicht auf ihren Verlust halte die beschuldigte Person von der Flucht ab (MANFRIN/VOGEL, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 9 zu Art. 238 StPO). Das zuständige Gericht hat die für die Bemessung der Kaution notwendigen Abklärungen vorzunehmen.