Höchst widersprüchlich mute es sodann an, wenn der Beschwerdeführer anlässlich der Hafteröffnung ausgesagt habe, ihm sei in den letzten sechs Monaten drei Mal der Strom abgestellt worden, gleichzeitig könne er aber nun für die Sicherheitsleistung einen Beitrag von bis zu Fr. 10'000.00 anbieten. Sodann unterlasse es der Beschwerdeführer vollkommen, in der Beschwerde vom 9. August 2023 Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen zu machen. Er habe es noch nicht einmal als nötig befunden, sein ungefähres Monatseinkommen zu deklarieren.