3.3. Die Staatsanwaltschaft Baden führte in der Beschwerdeantwort vom 17. August 2023 aus, die finanzielle Situation des Beschwerdeführers präsentiere sich alles andere als liquide. So habe er letztmals für das Jahr 2018 eine Steuererklärung eingereicht. Höchst widersprüchlich mute es sodann an, wenn der Beschwerdeführer anlässlich der Hafteröffnung ausgesagt habe, ihm sei in den letzten sechs Monaten drei Mal der Strom abgestellt worden, gleichzeitig könne er aber nun für die Sicherheitsleistung einen Beitrag von bis zu Fr. 10'000.00 anbieten.