Die Staatsanwaltschaft Baden müsste also ab Mitte August ohnehin ein Haftverlängerungsgesuch stellen. Bisher seien keine weiteren Konfrontationseinvernahmen vereinbart und die Beschuldigten C. und D. seien längst wieder auf freiem Fuss, da die Untersuchungshaft eben nicht verlängert worden sei. Diesbezüglich werde man auch ihn wohl kaum länger als bis zum 18. August 2023 in Untersuchungshaft belassen können. Es verblieben ein paar Tage, welche er noch in Untersuchungshaft sitze und für diese sei eine Sicherheitsleistung von Fr. 310'000.00 nun wirklich nicht gerechtfertigt.