c) Der Beschuldigte wird verpflichtet, sämtliche Ausweispapiere bei der Staatsanwaltschaft Baden zu hinterlegen (Ausweis- und Schriftensperre). d) Der Beschuldigte wird verpflichtet, sich täglich bei der Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Aarau, oder bei einem von der Staatsanwaltschaft Baden zu bezeichnenden Polizeiposten persönlich zu melden. e) Der Beschuldigte wird verpflichtet, eine Sicherheitsleistung in Höhe von Fr. 310'000.00 auf einem von der Staatsanwaltschaft Baden zu bezeichnenden Konto zu hinterlegen.