Thema ihrer Beschwerde ist fast ausschliesslich eine Strafanzeige vom 2. Dezember 2022, welche von einem Mitarbeiter der A. AG (so in der Beschwerde) bzw. I. AG (so in der Eingabe datiert vom 18. August 2023) am Schalter der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm abgegeben worden sein soll. Dabei soll es um eine "Strafklage i.S. Organisierte Kriminalität mit 'Epizentrum' am J. und K." gehen. Diese Strafklage soll, so die Beschwerdeführerin weiter, quasi direkt im Schredder bzw. der untersten Schublade von Staatsanwalt B. gelandet sein. Obwohl die Strafklage nicht behandelt worden sei, sei deren Inhalt rechtswidrig an C. bekannt gegeben worden.