rechtliches interkantonales Rechtshilfeersuchen i.S. Einvernahme" enthalte. Das Schreiben vom 29. Juni 2023 sei sehr schwer verständlich und die Anliegen seien kaum nachvollziehbar. Eindeutig sei die Forderung, dass das von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm geführte Strafverfahren ST.2023.D, das auf einer Strafanzeige des Mitbeanzeigten C. basiere und in welchem F. und G. als beschuldigte Personen geführt würden, einzustellen sei. Darüber sei aber im fraglichen Strafverfahren (ST.2023.D) zu entscheiden.