Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons gegenstand Aargau vom 18. Juli 2023 in der Strafsache gegen B._____ und C._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Mit E-Mail vom 2. Juli 2023 erstattete die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegen Staatsanwalt B. und C. Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung und organisierter Kriminalität (Art. 260ter StGB).