a. die Bezeichnung der sachverständigen Person; b. allenfalls den Vermerk, dass die sachverständige Person für die Ausarbeitung des Gutachtens weitere Personen unter ihrer Verantwortung einsetzen kann; c. die präzis formulierten Fragen; d. die Frist zur Erstattung des Gutachtens; e. den Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht der sachverständigen Person und ihrer allfälligen Hilfspersonen; f. den Hinweis auf die Straffolgen eines falschen Gutachtens nach Artikel 307 StGB.