3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 24. August 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat mit Verfügung vom 26. Juli 2023 den vom Beschwerdeführer am 18. Juli 2023 gestellten Antrag, die mit seiner Begutachtung beauftragte Gutachterin sei anzuweisen, das Explorati- -3-