2.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zeigte dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 26. Juli 2023 die Durchführung der psychiatrischen Begutachtung durch B._____, […], an. Den Antrag auf Teilnahme der amtlichen Verteidigerin an allfälligen Explorationsgesprächen und den Antrag auf Verpflichtung der Gutachterin, ein allfälliges Explorationsgespräch aufzunehmen, wies sie ab. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer (persönlich) erhob gegen die ihm am 27. Juli 2023 zugestellte Verfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 26. Juli 2023 Beschwerde mit dem Antrag, dass die Explorationsgespräche aufzunehmen seien.