3.2.4. Alsdann findet sich der Vorwurf, die Betroffene habe im Antrag auf Ablehnung des Haftentlassungsgesuchs (recte: Antrag auf Abweisung des Gesuchs um Aufhebung der Ersatzmassnahmen) vom 26. Juli 2023 (recte: 25. Juli 2023) angegeben, er würde sich einbilden, seine Nachbarin enthielte ihm seinen Kater vor und hätte auch noch drei weitere Katzen entwendet, obwohl er für seinen "Kater einen GPS Beweis eingereicht habe samt Fotos der anderen drei Katzen worin zu erkennen [ist] dass diese Katzen anfangs bei" ihm gewesen seien, im genannten Antrag nicht. Vielmehr schreibt die Betroffene lediglich, der Gesuchsteller habe "in mehreren Ein-