Den Bruder hätte er hierfür nicht gebraucht. Auch mutet merkwürdig an, dass der Beschuldigte bei seiner Einvernahme vom 4. Juli 2023 die Fragen (27, 34), weshalb die Beschwerdeführerin ihn wegen Beschimpfung und Drohung bei der Polizei anzeigen sollte, wenn dies nicht zutreffen würde, in stoischer Gelassenheit einzig mit "Keine Ahnung" bzw. "Weiss ich nicht" beantwortete. Sollten die Übergaben des Kindes so vonstattengegangen sein, wie von ihm geschildert, wäre zu erwarten gewesen, dass die Anschuldigungen zumindest ein Unverständnis bei ihm ausgelöst hätten, führten diese doch immerhin zu einer polizeilichen Einvernahme.