Seine Begründung, er sage nichts, weil er wisse, was sie für ein Theater mache, erschliesst sich nicht, zumal er keine Vorfälle, bei welchen die Beschwerdeführerin "ein Theater" gemacht haben soll, geschildert hat. Nicht schlüssig ist sodann seine Aussage, er habe "extra" noch seinen Bruder mitgenommen, als er die Tochter der Beschwerdeführerin wieder übergeben habe. Gemäss seinen Angaben wollte er gar nicht mit der Beschwerdeführerin reden. Folglich hätte er ihr die Tochter einfach wortlos übergeben und alsdann von dannen ziehen können, wie er dies doch bereits am Morgen, als ihm die Tochter gebracht wurde, getan haben will. Den Bruder hätte er hierfür nicht gebraucht.