1. A._____ (Beschwerdeführerin) erstattete am 23. Juni 2023 bei der Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Aarau, gegen ihren Ehemann B._____ (Beschuldigter) Strafanzeige und Strafantrag wegen Beschimpfung und Drohung. Sie gab an, dass der Beschuldigte sie am 11. Juni 2023 (ca. 9 Uhr) bei der Übergabe der Tochter in Q._____ in arabischer Sprache grundlos als Hure und Schlampe bezeichnet habe. Bei der erneuten Übergabe der Tochter am selben Tag (ca. 14 Uhr) am Bahnhof Aarau soll er sie weiter beschimpft haben. Zudem soll er ihr damit gedroht haben, bei ihr vorbeizukommen und sie "kaputt zu schlagen".