1.7.2. Bei der Verkehrskontrolle vom 28. Dezember 2022 wurden beim Beschwerdeführer Unruhe, gerötete Bindehäute sowie ein angetriebenes Verhalten während der Kontrolle festgestellt. Seine Hände hätten gezittert. Zudem sollen seine Pupillen verkleinert gewesen sein und eine schwache Lichtreaktion gezeigt haben (FinZ-Set, Ziff. 9 und 10 S. 3). Der Beschwerdeführer gab schliesslich an, am 28. Dezember 2022, um Mitternacht, 0,8 g Kokain konsumiert zu haben (FinZ-Set, Ziff. 5 S. 2). Die Atemalkoholprobe fiel negativ aus (FinZ-Set, Ziff. 11 S. 3).