2. 2.1. Die über den Vorfall informierte zuständige Staatsanwältin ordnete gleichentags um 10:16 Uhr mündlich die Abnahme einer Blut- und Urinprobe, eine ärztliche Untersuchung des Beschwerdeführers und die Auswertung der Blut- und Urinproben durch das Institut für Rechtsmedizin Aarau an. Urin und Blut wurden dem Beschwerdeführer in der Folge am 28. Dezember 2022 im B. [Spital] ent- bzw. abgenommen. Ebenso wurde die ärztliche Untersuchung gleichentags im B. [Spital] durchgeführt.