" Aufgrund der Zusammenfassung unter Punkt. 1 + 9 wird überdeutlich, dass die Ausführungen des Anzeigers inhaltlich sehr wohl nachvollzogen wurden, aber vorsätzlich mutmasslich durch Mitgliedschaft i.S. von Art. 260ter StGB zur Strafvereitelung und Begünstigung der von G. und H. organisierten Kriminalität und avocat C._____ verholfen werden soll.