1.2. Am 24. April 2023 ersuchte der Beschwerdeführer bei der kantonalen Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht, worauf diese ihm mit Schreiben vom 28. April 2023 mitteilte, dass seine Eingabe keinem Verfahren zugeordnet werden könne. Der Beschwerdeführer wurde ersucht, zu konkretisieren, wann und bei welcher Amtsstelle er eine Anzeige bzw. Privatklage eingereicht habe. 1.3. Mit Eingabe datiert vom 17. Mai 2023 erstattete der Beschwerdeführer bei der kantonalen Staatsanwaltschaft eine Eingabe.