Eine Ausnahme sei nur gegeben, wenn der Beschwerdeführer mit schriftlicher Bestätigung nachweisen könne, dass ein Verlassen des erwähnten Gebiets zum Besuch einer Amtsstelle, eines Arztes oder dergleichen unumgänglich sei und die unmittelbare Hin- und Rückreise auf direktem Weg erfolge. Trotz Verweigerung der unterschriftlichen Bestätigung des Empfangs wurde die Verfügung dem Beschwerdeführer am 16. Dezember 2022 eröffnet und war ihm damit bekannt. Die Verfügung ist rechtskräftig. Am 23. Mai 2023 wurde der Beschwerdeführer in der Ortschaft T._____ aufgegriffen, womit er gegen die Eingrenzungsverfügung vom 16. Dezember 2022 verstossen hat.