2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg begründet die Abweisung des Gesuchs um amtliche Verteidigung im Wesentlichen damit, dass der Beschwerdeführer aufgrund der Missachtung der Eingrenzungsverfügung des Amts für Migration des Kantons […] vom 16. Dezember 2022 am 23. Mai 2023 mit Strafbefehl vom 6. Juni 2023 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt worden sei; dabei handle es sich um einen Bagatellfall. Weiter sei nicht ersichtlich, inwiefern der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bieten würde, denen der Beschwerdeführer alleine nicht gewachsen wäre. Es gehe um die Missachtung einer Eingrenzung;