2. 2.1. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschwerdeführer mit persönlicher Eingabe vom 22. Juni 2023 Einsprache. 2.2. Mit Parteimitteilung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 4. Juli 2023 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass am Strafbefehl festgehalten werde und dieser an das zuständige Gericht überwiesen werde. 2.3. Mit Eingabe vom 14. Juli 2023 stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um amtliche Verteidigung mit der Einsetzung von Rechtsanwältin Nicole Breitenmoser als amtliche Verteidigerin.