Anfechtungs- Verfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom gegenstand 17. Juli 2023 betreffend amtliche Verteidigung in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führt gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Missachtung der Eingrenzung (Art. 119 Abs. 1 AIG i.V.m. Art. 74 Abs. 1 AIG), im Rahmen dessen sie am 6. Juni 2023 einen Strafbefehl erliess, mit dem sie den Beschwerdeführer zu einer unbedingten Freiheitstrafe von 90 Tagen verurteilte und ihm die Verfahrenskosten auferlegte.