gefunden haben und weil die Polizei bereits vor Ort war.", EV Beschuldigter, Frage 16, act. 730). Obschon er davon ausgehen musste, dass sich ein durch C._____ und/oder D._____ gestohlenes Portemonnaie in seinem Fahrzeug befand, entschied er sich dazu, auf die beiden zu warten und sie dann – zusammen mit dem Diebesgut – zumindest aus der unmittelbaren Nähe der Polizei zu bringen ("Auf der linken Seite hatte ich die Polizei gesehen. Also habe ich die Jungs dann etwas weiter rausgelassen. Ich wusste, weshalb die Polizei dort war – vermutlich wegen des Vorfalls.", EV Beschuldigter, Frage 16, act. 730).