, Fragen 72 ff., act. 897 f.). 4.2.4. Der Beschwerdeführer bestätigte in seinen Einvernahmen vom 29. März 2022 [zit.: EV 1 Beschwerdeführer] und vom 25. Mai 2022 [zit.: EV 2 Beschwerdeführer], dass C._____ und D._____ nach dem Raub in ein - 10 - schwarzes Fahrzeug, seiner Meinung nach der Marke Mercedes, eingestiegen seien und dieses sodann zur nahegelegenen Kreuzung gefahren und auf die Haselstrasse in Richtung Trafo abgebogen sei (vgl. EV 1 Beschwerdeführer, Frage 19, act. 866; EV 2 Beschwerdeführer, Fragen 16 und 32 ff., act. 879 ff).