_ 2, Fragen 16 und 22, act. 689 f.). Er habe keine Kenntnis von einem beabsichtigten Raub gehabt. Es sei spontan gewesen. Der Beschuldigte sei, als die Tat passiert sei, ins Auto gestiegen und ihnen nachbzw. dazugefahren (vgl. EV C._____ 2, Fragen 52 und 62 ff., act. 692 ff.).