_ habe ihm das Portemonnaie vom Rücksitz gegeben und er habe es aus dem Fenster geworfen. Wegen Polizeikontrollen hätten sie das Auto des Beschuldigten nach ca. 5 Minuten wieder verlassen und seien dann zu Fuss weiter. Den Namen des Beschuldigten wolle er nicht nennen, da dieser mit dem Ganzen nichts zu tun habe und es sonst Probleme gebe (vgl. EV C._____ 1, Fragen 15, 17 und 51 ff., act. 677 und 681). Anlässlich der zweiten Einvernahme wiederholte C._____ im Wesentlichen seine Aussagen zum allgemeinen Tatablauf. Er hielt zusammengefasst wiederum fest, dass der Beschuldigte zwar dabei gewesen sei, mit "dieser Sache" aber nichts zu tun habe (vgl. EV C._____ 2, Fragen 16 und 22, act.