4.2.2. Der Haupttäter C._____ wurde am 29. März 2022 [zit.: EV 1 C._____] sowie am 30. Mai 2022 [zit.: EV 2 C._____] zu den Ereignissen im Zusammenhang mit dem Raub befragt. Eine Beteiligung des Beschuldigten am Raub wurde von ihm grundsätzlich bestritten. So sagte er bereits anlässlich -9-