4.2. 4.2.1. Der Beschuldigte wurde am 8. August 2022 zu seiner Beteiligung am Raub befragt [zit.: EV Beschuldigter]. Zusammengefasst sagte er aus, er habe sich am 28. März 2022 mit C._____ und D._____ verabredet, um in Baden "rauszugehen". Er habe das Auto auf einem der Parkplätze entlang des Kurparks parkiert. Auf dem Rückweg vom Essen seien C._____ und D._____ zum Beschwerdeführer gegangen. Es sei nicht geplant gewesen, jemanden zu schlagen und auszurauben, sie hätten den Beschwerdeführer nicht gekannt und es sei auch nicht seine Idee gewesen, ihn zu schlagen. Er sei zu seinem Auto gegangen, weil er damit nichts habe zu tun haben wollen.