3.2. Am 15. August 2023 erstattete der Beschwerdeführer die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit ihm am 7. August 2023 zugestellter Verfügung vom 4. August 2023 eingeforderte Sicherheitsleistung von Fr. 1'000.00. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Baden ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 18. August 2023 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -3- 3.4. Der Beschuldigte ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 28. August 2023 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge, soweit darauf einzutreten sei.