7.2.2. Der Verteidiger des Beschwerdeführers hat keine Kostennote eingereicht. Nach ständiger Praxis der Beschwerdekammer werden die Parteivertreter - 11 - nicht separat zur Einreichung einer Kostennote aufgefordert. Vielmehr haben diese unaufgefordert eine Kostennote einzureichen. Wird keine Kostennote eingereicht, ist die Entschädigung von der Beschwerdekammer ermessensweise festzulegen.