Auch bekannte Führungspersonen grosser Schweizer Banken sprächen mitunter kein Wort Deutsch. Aus der Tatsache, dass der Beschwerdeführer die Mahnung verstanden habe, könne ebenfalls nicht geschlossen werden, dass er auch den Strafbefehl verstanden habe. Auch viele der deutschen Sprache mächtige Personen verstünden Strafbefehle nicht. Entgegen der Vorinstanz sei auch nicht offensichtlich, dass gegen Strafbefehle innert 10 Tagen vorgegangen werden müsse. So sei beispielsweise auf der Rechnung, die dem Strafbefehl offenbar beigelegt gewesen sei, vermerkt, dass diese "innert 30 Tagen" zu bezahlen sei. Eine Reaktion innerhalb von 13 Tagen von einer Person, welche auf eine Übersetzung