2. Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl STA 1 ST.2020.7277 vom 1. September 2022 in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer reduzierten Gerichtsgebühr von Fr. 300.00 und den Auslagen von Fr. 60.00, insgesamt Fr. 360.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. 4. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selber." 3. 3.1. Mit Eingabe vom 20. Juli 2023 erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 12. Juli 2023 zugestellte Verfügung der Vorinstanz Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: