1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 1. September 2022 verurteilte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Beschwerdeführer wegen Drohung, Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch Erwerb und Mitführen einer Waffe zu einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe, einer Busse sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten. Der Strafbefehl wurde dem Beschwerdeführer am 2. September 2022 zugestellt.