Das auffällige Verhalten der Beschwerdeführerin am 1. Dezember 2021 wurde denn auch von einer weiteren Nachbarin, die am 1. Dezember 2021 die Regionalpolizei R. benachrichtigte, dahingehend beschrieben, dass die Beschwerdeführerin umhergeschrien und die Wohnung auseinandergenommen habe (act. 45). Nach einer erneuten Meldung am 6. Dezember 2021 durch die Hausverwaltung, wonach die Beschwerdeführerin psychische Probleme habe und laut in der Wohnung herumgeschrien habe, hat die Regionalpolizei die Beschwerdeführerin ersichtlich aufgebracht und "wirres Zeugs" redend vorgefunden. Ihr Zustand hat "von freundlich zu zornig bis hin zu extrem ausfällig" geschwankt.