Aufgrund des Verhaltens der Beschuldigten (recte: der Beschwerdeführerin) (etwas renitent und aufgebracht, verwirrt, wechselnder Gemütszustand, teilweise sehr vehement und laut) seien die Mobilen Ärzte aufgeboten worden, welche jedoch keine fürsorgerische Unterbringung verfügt hätten. Dem Bericht vom 8. Dezember 2021 sei weiter zu entnehmen, dass es am 6. Dezember 2021 zu einer erneuten Meldung gekommen sei, wobei der Zustand der Beschwerdeführerin von freundlich zu zornig bis hin zu extrem ausfällig geschwankt sei. Die aufgebotenen Mobilen Ärzte hätten daraufhin eine fürsorgerische Unterbringung verfügt, welche in der -5-