die Löschung in den Akten der KESB Q. und R.; in den Akten der REPOL- R.; in den Akten der Mobilen Aerzte; und in den Akten und Unterlagen der Klinik E. Löschung: ‘ich sei aggressiv, gewaltbereit; und Fremdgefärdend’. finanzielle Entschädigung, entstanden durch die nicht vorhandene Gefahrenmeldung an die KESB." 3.2. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: