in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Mit Eingabe vom 7. Juni 2023 erstattete A. (fortan: Beschwerdeführerin) bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten schriftlich Strafanzeige gegen B. (fortan: Beschuldigte) wegen angeblicher Verleumdung. 2. Am 3. Juli 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten folgende Nichtanhandnahmeverfügung: " 1. Die Strafsache (Strafanzeige, Strafklage) wird nicht an die Hand genommen. 2. Es wird festgestellt, dass keine Verfahrenskosten entstanden sind.