2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 500.00 sowie den Auslagen von Fr. 31.00, zusammen Fr. 531.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)