56). Das auffällige Verhalten der Beschwerdeführerin am 1. Dezember 2021 wird denn auch durch die Meldung einer weiteren Nachbarin, die die Hausverwaltung bzw. die KESB nach den Ereignissen vom 1. Dezember informierte, bestätigt, wonach die Beschwerdeführerin im Treppenhaus herumgeschrien habe, auf Türen eingeschlagen und Schuhe von Nachbarn herumgeworfen bzw. in einen Container geworfen habe (act. 32 f.). Nach einer erneuten Meldung am 6. Dezember 2021 durch die Hausverwaltung, wonach die Beschwerdeführerin psychische Probleme habe und laut in der Wohnung herumgeschrien habe, hat die Regionalpolizei die Beschwerdeführerin ersichtlich aufgebracht und "wirres Zeugs" redend vorgefunden.