Dem Vollzugsbericht sei zu entnehmen, dass am 1. Dezember 2021 nach Eingang eines Notrufs einer Nachbarin eine Polizeipatrouille an den Wohnort der Beschwerdeführerin ausgerückt sei. Aufgrund des Verhaltens der Beschuldigten (recte: der Beschwerdeführerin) (etwas renitent und aufgebracht, verwirrt, wechselnder Gemütszustand, teilweise sehr vehement und laut) seien die Mobilen Ärzte aufgeboten worden, welche jedoch keine fürsorgerische Unterbringung verfügt hätten.