die Löschung in den Akten der KESB Q. und R.; in den Akten der REPOL- R.; in den Akten der "Mobilen-Ärzte: und in den Akten und Unterlagen der Klinik E. Löschung: ich sei aggressiv, gewaltbereit; und Fremdgefärdend. finanzielle Entschädigung, entstanden durch den unnötigen Notruf an die Polizei. Es bestand keine Gefahr; was B. wusste." 3.2. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: