4.2. 4.2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führte im angefochtenen Durchsuchungsund Beschlagnahmebefehl aus, dass die Beschwerdeführerin dringend verdächtigt werde, am 18. Dezember 2022 in Baden gemeinsam mit E. auf F. eingewirkt bzw. ihn verletzt zu haben, um ihn zur Herausgabe von Geld zu bewegen. Die Auswertung der Mobiltelefondaten diene zur Klärung des Tatvorwurfs, sowohl in belastender als auch entlastender Hinsicht.