3.3. Im vorliegenden Fall wurde die zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwaltlich verteidigte Beschwerdeführerin anlässlich der vorläufigen Sicherstellung des Mobiltelefons Samsung am 21. Dezember 2022 darauf hingewiesen, dass sie die Siegelung verlangen könne, wenn sie Geheimnisrechte geltend mache, die einer Durchsuchung entgegenstehen (vgl. von der Beschwerdeführerin unterzeichnetes Formular "Vorläufige Sicherstellung Mobiltelefon/Tablet/SIM-Karte, Inhaber/in als beschuldigte Person"). Die Staatsanwaltschaft Baden hat die Beschwerdeführerin als juristische Laiin somit ausreichend über ihr Siegelungsrecht informiert.