triebene prozessuale Schärfe bei der Handhabung formeller Anforderungen für die Siegelung (etwa betreffend rechtzeitige Erhebung oder "Begründung" von Siegelungsbegehren) würde den im Gesetz vorgesehenen effizienten Rechtsschutz von Betroffenen gegenüber strafprozessualen Zwangsmassnahmen aushöhlen (Urteil des Bundesgerichts 1B_284/2022 vom 16. Dezember 2022 E. 4.4; vgl. auch BGE 140 IV 28 E. 3.4, E. 4.3.4, E. 4.3.6, mit Hinweisen).