visorischen Beschlagnahme betroffene Person bereits bei der Sicherstellung (bzw. vor einem allfälligen Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft) ihr Siegelungsbegehren (Art. 247 Abs. 1 i.V.m. Art. 248 Abs. 1 StPO) detailliert zu begründen hätte (Urteil des Bundesgerichts 1B_284/2022 vom 16. Dezember 2022 E. 4.4 mit Hinweisen). Eine über- -5-