Stellt die Untersuchungsbehörde im Vorverfahren ein Entsiegelungsgesuch, hat der Entsiegelungsrichter auf entsprechende substanziierte Vorbringen von Siegelungsberechtigten hin zu prüfen, ob schutzwürdige Geheimnisinteressen oder andere gesetzliche Entsiegelungshindernisse einer Durchsuchung entgegenstehen (Urteil des Bundesgerichts 1B_284/2022 vom 16. Dezember 2022 E. 4.3 mit Verweis auf Art. 248 Abs. 2–4 StPO sowie BGE 144 IV 74 E. 2.2; 141 IV 77 E. 4.1).