1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 30. Juni 2023 aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wird angewiesen, das Fahrzeug der Marke Tesla, Typ "Model S 90 D" aus der Beschlagnahme zu entlassen und dem Beschwerdeführer herauszugeben. - 11 - 2. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie den Auslagen von Fr. 98.00, zusammen Fr. 1'098.00, werden zur Hälfte, d.h. mit Fr. 549.00, auf die Staatskasse genommen und zur Hälfte, d.h. mit Fr. 549.00, der Privatklägerin auferlegt.