Von ihm in Frage gestellt wird sodann auch nicht die Ausrichtung eines Kaufpreises an sich, sondern lediglich dessen Höhe im Zusammenhang mit von der G._____ GmbH geltend gemachten Abzügen für übernommene Kosten und der von ihr verlangten Verrechnung (vgl. Beschwerde, S. 3 Ziff. 3). 3.2.5. Wenn sich die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm angesichts des frühen Verfahrensstadiums in ihrem Beschlagnahmeentscheid auch auf die Strafanzeige und dazugehörige Beilagen beschränken musste, erscheinen die zivilrechtlichen Verhältnisse nach dem Dargelegten entgegen ihrer Auffas- -9-