Privatklägerin mittels Schlichtungsgesuch vom 21. September 2023 bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland eingeleitet hat. Im Vorfeld dieses Verfahrens hat die Privatklägerin zudem am 6. April 2023 beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein Gesuch um (super-)provisorische Massnahmen gestellt, welches am 11. April 2023 (hinsichtlich der superprovisorischen Anordnung eines Nutzungsverbots) bzw. am 30. August 2023 (hinsichtlich der vorsorglichen Anordnung der Herausgabe des Fahrzeugs zu Handen der J._____ AG) abgewiesen wurde. Gegen diesen Entscheid legte die Privatklägerin beim Obergericht des Kantons Bern am 11. September 2023 Berufung ein.